Bildungsförderungs-Beitrag

für GÖD Pensionistinnen und -Pensionisten

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Bildungsförderungs-Beitrag 2024 für GÖD-Pensionistinnen und -Pensionisten - Lizenz (Kopf) stock.adobe.com

Alle GÖD Pensionistinnen und -Pensionisten können auf Antrag für abgeschlossene Aus- und Weiterbildungskurse (z.B. Kurse an Volkshochschulen etc.) jährlich 1-mal einen Bildungsförderungs-Beitrag von pauschal 60,- Euro (für 2023 = 50,- Euro) beantragen.

Voraussetzungen für den Bildungsförderungs-Beitrag:
Aufrechte GÖD-Mitgliedschaft und Beitragswahrheit!


Hinweis von Karlheinz Fiedler (Bildungsreferent und Vorsitzender-Stellvertreter der Bundesleitung der GÖD-Pensionisten) zum Bildungsförderungs-Beitrag für PensPower-Kurse bei VHS und an der Fischerstiege:
Für besuchte Fortbildungsveranstaltungen kann pro Kalenderjahr (ab 2024) beim Referat für Bildung der GÖD ein Ansuchen um Bildungsförderungs-Beitrag in der Höhe von € 60,- angesucht werden (für 2023 = 50,- Euro). Dem schriftlichen Ansuchen sind die Zahlungs- sowie die Teilnahmebestätigung anzuschließen.


Mehr Infos und das Formular zur Antragstellung
finden Sie im Mitgliederbereich - bitte einloggen!

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Informationen des Bildungsreferenten


Kontakt mit dem Bildungsreferat
In Bildungsangelegenheiten und im Zusammenhang mit den PensPower-Kursen bitte sich per E-Mail penspower@goed.at an unseren Bildungsreferenten zu wenden. In sehr wichtigen Angelegenheiten, die nur telefonisch vorgetragen werden können, kann der Kontakt mit ihm über unser Sekretariat hergestellt werden.

Ihr Bildungsreferent
Karlheinz Fiedler BEd.


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