Pensionsanpassung 2025

in der gesetzlichen Pensionsversicherung und im Pensionsrecht der Bundesbeamten dazugehörend auch Landeslehrer

Datenquellen: PARLAMENTSKORRESPONDENZ NR. 932 VOM 18.09.2024.


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Der Nationalrat hat am 18. September 2024 die inflationsbedingte Pensionsanpassung 2025 mit dem gesetzlichen Anpassungsfaktor von 4,6% beschlossen. Dieser Anpassungsfaktor entspricht dem statistisch berechneten durchschnittlichen Wert der Inflation von August 2023 bis Juli 2024.
Für Pensionen ab 6.060 Euro monatlich wurde eine Deckelung (Verfassungsbestimmung - gilt auch für hohe Sonderpensionen!) gesetzlich festgelegt.
Für Neu-Pensionistinnen und -Pensionisten wurde die bestehende Schutzklausel an die neuen Werte angepasst, um einen potenziellen Wertverlust für den kommenden Pensionsjahrgang zu verhindern.
Der Bundesrat hat am 3. Oktober 2024 dem Gesetzespaket mit der für die Verfassungsbestimmung nötigen Zweidrittelmehrheit zugestimmt.



Pensionsanpassung per 1. Jänner 2025


Basis für die Errechnung der Höhe der Pensionsanpassung bildet auch 2025 das "Gesamtpensionseinkommen".



Ausgleichszulagenrichtsätze per 1.1.2025
Im selben Ausmaß wie die Pensionen steigt im kommenden Jahr auch die Ausgleichszulage für rund 200.000 Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten.



Schutzklausel


Gemäß der vom Nationalrat am 18. September 2024 beschlossenen Schutzklausel werden Personen, die im kommenden Jahr (2025) ihre Pension antreten, dauerhaft einen sogenannten "Erhöhungsbetrag" erhalten, der sich an ihrer Pensionskonto-Gutschrift bemisst und diese um 4,5 % aufwertet. Damit sollen – über das gesamte Pensionsleben wirkende – inflationsbedingte Pensionsverluste vermieden werden.
Geltungsbereich der Schutzklausel
Die Schutzklausel gilt für Pensionistinnen und Pensionisten die im kommenden Jahr neu in Pension gehen. Sie erhalten die Inflation auf ihrem Pensionskonto abgegolten.
Ausnahmen: Für Beschäftigte, die eine Korridorpension in Anspruch nehmen, wird diese Sonderregelung allerdings nur dann gelten, wenn sie – gezwungenermaßen – aus der Arbeitslosigkeit in die Korridorpension wechseln oder bereits vor dem Jahr 2025 eine Korridorpension hätten antreten können.


Weiter AUSGESETZT! - Erstmalige Anpassung von Pensionen und Ruhebezügen


Die Regelung, betreffend die erstmalige Anpassung von Pensionen und Ruhebzügen ist derzeit ausgesetzt! Dies bedeutet, dass Pensionen und Ruhebezüge, die erstmals 2024 angefallen sind mit dem vollen Anpassungswert angepasst werden.


Pensionsservice der BVAEB - Bezugsinformationen


Die BVAEB wird voraussichtlich wie in den Vorjahren so auch im Dezember 2024 oder Jänner 2025 Bezugsinformationen für Jänner 2025 an Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher in ihrem Zuständigkeitsbereichen versenden.




Für besonders Interessierte:
Mehr Infos zum Thema Pensionsanpassung 2025


Newsletter Innenpolitik des BKA vom 30. Juli 2024
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PARLAMENTSKORRESPONDENZ NR. 932 VOM 18.09.2024
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Pensionsrechner 2024/2025 von FINANZ.at
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Pensionsanpassung 2025 - NR-Beschluss
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Hinweis zum Pensionsrechner des BMF:
Dieser Pensionsrechner betrifft Pensionen in der gesetzlichen Pensionsversicherung. Die Nettowerte stimmen daher nicht immer genau mit jenen der Ruhebezügen von BeamtInnen überein. Der Grund dafür sind z.B.: Sozialversicherungsbeiträge – von Beamtinnen und Beamten im Ruhestand dazu ggf. der sog. („Pensions-Sicherungs-“)Beitrag. Die errechneten Werte sind in der Regel dennoch auch für BeamtInnen aussagekräftig.


Allgemeine Hinweise


Die Bundesvertretung der GÖD-Pensionisten hat betreffend Verhandlungen zur jährlichen Pensionsanpassungen kein direktes Mitspracherecht. Verhandlungspartner mit der Bundesregierung ist der Österreichische Seniorenrat, dem Seniorenvertreter wie auch der ÖGB angehören.


Pensionsanpassung 2025 in den Landesdiensten
Wie den vergangenen Jahren so wird auch für 2024 davon auszugehen sein, dass die meisten Bundesländer die für Bundesbeamte geltende Regelung für ihre Beamten im Landesdienst übernehmen. Genaueres können Sie bei der für Sie zuständigen Landesleitung erfragen.



JOSEF STRASSNER - IRRTUM VORBEHALTEN!